Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1) im Teilabschnitt
von der Anschlussstelle Adenau (L 10) bis zur Anschlussstelle Kelberg (B 410) von Bau-km
4+920 bis Bau-km 15+460
Landesbetrieb Straßen und
Verkehr Rheinland-Pfalz
Planfeststellungsbehörde
Kastorhof 2
56068 Koblenz 2.04.2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den geplanten Bau der A1, hier das Teilstück AS Adenau - AS Kelberg, erheben wir
Einwendungen.
Grundsätzliche Bedenken
Die dem BUND vorliegenden Planunterlagen zeigen das Ergebnis jahrelanger intensiver und
aufwendiger Planungstätigkeiten. Leider wurde die Kraft der Mitarbeiter nicht primär darauf
verwendet, im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit die sinnvollste Lösung
zu suchen, sondern eine besonders umweltschädliche Trasse durchzusetzen. Die nicht
ausgleichbaren schwerwiegenden Umweltschäden werden verharmlost, teilweise auch ganz
verschwiegen, die Vorteile der Trasse vollkommen übertrieben, deren Nachteile wie die
ständige Aneinanderreihung von starken Steigungs- und Gefällstrecken gegenüber anderen
Straßen im bestehenden Netz nicht berücksichtigt.
Alternativen zu einer durchgehenden Autobahnverbindung wurden nicht ernsthaft geprüft,
aber mit abenteuerlichen Argumenten tot geschrieben.
Die Begründung der Planung strotzt vor Verdrehungen, Phrasen und nachweislich falschen
Behauptungen.
Zahlen und Fakten werden selbst da nicht genannt, wo die Behörde Untersuchungen durchgeführt
hat.
Schadensvermeidung ist für die Planungsbehörde offensichtlich selbst dort nicht angezeigt, wo
sich entsprechende Maßnahmen aufdrängen , z.B. an Bergkuppen.
Die angedachten Ausgleichmaßnahmen sind nicht annähernd geeignet die durch Bau und Betrieb der
A 1 verursachten Schäden auszugleichen; teilweise sind sie für den Naturhaushalt eher schädlich,
zumindest aber fragwürdig (z.B. Aufforstung von Ackerland).
Mögliche wirksamere Ausgleichmaßnahmen außerhalb des Planungsraumes wurden offenbar nicht
ernsthaft in Erwägung gezogen.
Umfangreiche Straßenneu- und Ausbauten - teilweise sind sie bereits im Bau -, die notwendig
sind, um diese Trasse an die Mittelzentren Adenau, Gerolstein und Kelberg anzubinden bleiben
in ihren Auswirkungen unberücksichtigt, obwohl sie in direktem Zusammenhang mit der hier
vorliegenden Planung stehen.
Die vorliegende Planung scheint daher weder inhaltlich noch formell den Anforderungen nach dem
UVP-Gesetz zu entsprechen.
Durch die Art der Ausführung - z.B. ständig wechselnde starke Steigungen und Gefälle - werden
auch die erklärten verkehrstechnischen Ziele:
- großräumige Fernstraßenverbindung
- Entlastung der Autobahn A 61 und anderer Bundesstraßen
- Verkehrssicherheit
- Wirtschaftlichkeit für Straßenbenutzer
- Verringerung der Umweltbeeinträchtigung
nicht erreicht, z.T. sogar konterkariert. Ein Bau nach vorliegender Planung führt zwangsläufig
zu erhöhten Unfallzahlen mit der Folge von Verkehrsbeschränkungen, die zu Zeitverlusten führen.
Kraftstoffverbrauch, Abgas-, Abrieb- und Salzbelastung sind pro Autobahn-Kilometer besonders
hoch, auch die Unterhaltung wird besonders teuer.
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