Bürgerinitiative - Gegen den Weiterbau der A1 e.V.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1) im Teilabschnitt von der Anschlussstelle Adenau (L 10) bis zur Anschlussstelle Kelberg (B 410) von Bau-km 4+920 bis Bau-km 15+460

Landesbetrieb Straßen und
Verkehr Rheinland-Pfalz
Planfeststellungsbehörde
Kastorhof 2

56068 Koblenz

2.04.2002

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den geplanten Bau der A1, hier das Teilstück AS Adenau - AS Kelberg, erheben wir Einwendungen.

Grundsätzliche Bedenken

Die dem BUND vorliegenden Planunterlagen zeigen das Ergebnis jahrelanger intensiver und aufwendiger Planungstätigkeiten. Leider wurde die Kraft der Mitarbeiter nicht primär darauf verwendet, im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit die sinnvollste Lösung zu suchen, sondern eine besonders umweltschädliche Trasse durchzusetzen. Die nicht ausgleichbaren schwerwiegenden Umweltschäden werden verharmlost, teilweise auch ganz verschwiegen, die Vorteile der Trasse vollkommen übertrieben, deren Nachteile wie die ständige Aneinanderreihung von starken Steigungs- und Gefällstrecken gegenüber anderen Straßen im bestehenden Netz nicht berücksichtigt. Alternativen zu einer durchgehenden Autobahnverbindung wurden nicht ernsthaft geprüft, aber mit abenteuerlichen Argumenten tot geschrieben. Die Begründung der Planung strotzt vor Verdrehungen, Phrasen und nachweislich falschen Behauptungen. Zahlen und Fakten werden selbst da nicht genannt, wo die Behörde Untersuchungen durchgeführt hat.
Schadensvermeidung ist für die Planungsbehörde offensichtlich selbst dort nicht angezeigt, wo sich entsprechende Maßnahmen aufdrängen , z.B. an Bergkuppen. Die angedachten Ausgleichmaßnahmen sind nicht annähernd geeignet die durch Bau und Betrieb der A 1 verursachten Schäden auszugleichen; teilweise sind sie für den Naturhaushalt eher schädlich, zumindest aber fragwürdig (z.B. Aufforstung von Ackerland). Mögliche wirksamere Ausgleichmaßnahmen außerhalb des Planungsraumes wurden offenbar nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.
Umfangreiche Straßenneu- und Ausbauten - teilweise sind sie bereits im Bau -, die notwendig sind, um diese Trasse an die Mittelzentren Adenau, Gerolstein und Kelberg anzubinden bleiben in ihren Auswirkungen unberücksichtigt, obwohl sie in direktem Zusammenhang mit der hier vorliegenden Planung stehen.
Die vorliegende Planung scheint daher weder inhaltlich noch formell den Anforderungen nach dem UVP-Gesetz zu entsprechen.

Durch die Art der Ausführung - z.B. ständig wechselnde starke Steigungen und Gefälle - werden auch die erklärten verkehrstechnischen Ziele:

  • großräumige Fernstraßenverbindung
  • Entlastung der Autobahn A 61 und anderer Bundesstraßen
  • Verkehrssicherheit
  • Wirtschaftlichkeit für Straßenbenutzer
  • Verringerung der Umweltbeeinträchtigung

nicht erreicht, z.T. sogar konterkariert. Ein Bau nach vorliegender Planung führt zwangsläufig zu erhöhten Unfallzahlen mit der Folge von Verkehrsbeschränkungen, die zu Zeitverlusten führen. Kraftstoffverbrauch, Abgas-, Abrieb- und Salzbelastung sind pro Autobahn-Kilometer besonders hoch, auch die Unterhaltung wird besonders teuer.

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