
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1) im Teilabschnitt von der Anschlussstelle Adenau (L 10) bis zur Anschlussstelle Kelberg (B 410) von Bau-km 4+920 bis Bau-km 15+460
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Mit Verwirklichung der Planung droht der Eifel ohne Zweifel eine weitere schwerwiegende
Umweltzerstörung. Die Pläne, die nun zu Umsetzung gelangen sollen, sind im wesentlichen mehr
als 30 Jahre alt. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und auf bedrohte Tierarten gehen weit
über die untersuchten Raumausschnitte hinaus und haben Bedeutung für die gesamte Eifel und
Wildtierpopulationen der deutschen und angrenzenden Mittelgebirge (Wildkatze, Uhu
Schwarzstorch, bedrohte Fischarten). Das zweitwichtigste Wildkatzenvorkommen in Deutschland
wird derzeit 30 km südwestlich durch die A 60 zerstört, das wichtigste folgt dann durch die
A 1.
Die in geringem Umfang geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können die gravierenden Schäden an Natur und Umwelt nicht wesentlich verringern. Schon das im Auftrag der Straßenbauverwaltung erstellte Tierökologische (Teil-)Gutachten spricht davon, dass sich der Weiterbau der A l wegen der tierökologischen Wertigkeit des betroffenen Landschaftsraumes und der nicht gegebenen Ausgleichbarkeit des Eingriffs unter heute gültigen Gesichtspunkten und Erkenntnissen auf der gewählten Trasse verbieten würde.
Unzureichende faunistische und floristische Grundlagenuntersuchungen
Es wurden keine ausreichenden flächendeckenden vertiefenden Untersuchungen zu den rechtlich gebotenen und mittlerweile notwendigen Leitartengruppen (Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Großsäuger, Totholz bewohnende Insekten, Tag- und Nachtfalter, Laufkäfer, alle Vogelarten, Heuschrecken, Benthos, Libellen) sowie zu deren großräumigen Wechselbeziehungen und flächenhaften Vorkommen durchgeführt. Insbesondere die Großwildarten und Fledermäuse (hier: wichtige Wechsel- und Wanderkorridore für Wildkatze, Luchs, Rotwild, Dachs, Baummarder, Iltis, Fuchs, Fledermäuse) wurden nicht hinreichend untersucht. Selbst eine Befragung von Jägern und Förstern und örtlichen Naturkennern, die wenn überhaupt, nur stichprobenartig stattgefunden haben kann, ist nicht in der Lage, eine professionelle vertiefende faunistische und floristische Untersuchung zu ersetzten. Die Unterlagen zu dieser Thematik können, aufgrund der unzureichenden Untersuchungen, kein geeignetes Abwägungsmaterial für die Behörde darstellen.
Selbst die Fachplaner der Umweltprüfung verweisen innerhalb der vorliegenden Unterlagen (Raumanalyse FÖA 1999) auf gravierende Mängel der Grundlagenerhebung (vgl. a. FÖA 1999, Seite 2) hin. Von Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Fledermausschutz (WEISHAAR & THIES) wurden Daten zur Verfügung gestellt, welche sicherlich erste wertvolle
Anhaltspunkte liefern können, aber systematische Untersuchungen (insbesondere Untersuchungen zu den Eingriffswirkungen auf bedeutsame Wanderkorridore, Leitwirkungen der Trasse, lokalen und regionalen Wechselwirkungen etc.) zu dieser hochgradig gefährdeten Artengruppe wurden ebenfalls nicht durchgeführt. Gerade die Gruppe der mobilen und wanderfreudigen Tierarten (z.B. div. Fledermäuse, Rot-, und Schwarzwild, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Dachs, Baummarder, Dam-, Rehwild, Vögel, Tagfalter etc.) gehören zu den Tierarten, die am meisten unter der Zerschneidungs- und Inselwirkung des Straßenbaus leiden werden. Weiterhin werden laut Unterlagen bedeutsame Altholzbestände an Laub(misch)wäldern durch die Straßenplanung in Anspruch genommen.
Veraltetes Datenmaterial
Die örtlichen Grundlagenuntersuchungen (Begehungen, Auswertungen) zur Fauna sind von 1988-1990 (KNEITZ et al. 1990) von 1991-1993 (FÖA 1993) und von 1994-1995 (WEIDNER & WEBER 1995a u. 1995b) und deshalb bereits als veraltet anzusehen. Weiterhin schreiben die Gutachter selbst: .."die umfangreichen tierökologischen Daten im Gebiet AHR 2000 waren überwiegend nicht planungsverfügbar, d.h. kartografisch aufbereitet" ! Die Daten der Planung vernetzter Biotopsysteme Rheinland-Pfalz sind ebenfalls aus den Jahren 1992-1994. In den nachfolgenden Jahren haben lediglich noch Auswertungen von Befragungen durch die Gutachter stattgefunden (FÖA 1996), die selbst ebenfalls wiederum sechs bis sieben Jahre zurückliegen.
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