Bürgerinitiative - Gegen den Weiterbau der A1 e.V.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1) im Teilabschnitt von der Anschlussstelle Adenau (L 10) bis zur Anschlussstelle Kelberg (B 410) von Bau-km 4+920 bis Bau-km 15+460

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Mit Verwirklichung der Planung droht der Eifel ohne Zweifel eine weitere schwerwiegende Umweltzerstörung. Die Pläne, die nun zu Umsetzung gelangen sollen, sind im wesentlichen mehr als 30 Jahre alt. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und auf bedrohte Tierarten gehen weit über die untersuchten Raumausschnitte hinaus und haben Bedeutung für die gesamte Eifel und Wildtierpopulationen der deutschen und angrenzenden Mittelgebirge (Wildkatze, Uhu Schwarzstorch, bedrohte Fischarten). Das zweitwichtigste Wildkatzenvorkommen in Deutschland wird derzeit 30 km südwestlich durch die A 60 zerstört, das wichtigste folgt dann durch die A 1.

Die in geringem Umfang geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können die gravierenden Schäden an Natur und Umwelt nicht wesentlich verringern. Schon das im Auftrag der Straßenbauverwaltung erstellte Tierökologische (Teil-)Gutachten spricht davon, dass sich der Weiterbau der A l wegen der tierökologischen Wertigkeit des betroffenen Landschaftsraumes und der nicht gegebenen Ausgleichbarkeit des Eingriffs unter heute gültigen Gesichtspunkten und Erkenntnissen auf der gewählten Trasse verbieten würde.
Es müssen Untersuchungen von alternativen Verkehrskonzepten und anderen Ausbaumöglichkeiten bzw. Erweiterung der parallel verlaufenden Bundes- und Landesstrassen aus Sicht des naturschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsgebotes in die Autobahnplanung einbezogen werden. Weiterhin leitet sich diese Forderung auch aus den EU-Richtlinien zu FFH und Vogelschutz zwanglos ab, da auch innerhalb einer FFH-VP alle Alternativen seriös geprüft werden müssen, um die umweltverträglichste Variante auswählen zu können. Die Trassenwahl für diese Autobahnplanung wird nicht ausschließlich mit der Wirtschaftlichkeit und Ökonomie der Variante begründbar sein. Hier muss ein wenig mehr Aufwand für die Festsetzung einer umweltverträglichen Steckenführung betrieben werden. Für die Trassengestaltung der Eifelautobahn A 1 bieten sich, um die gravierenden und negativen Lärm-, Zerschneidungs-, Landschafts-, Verinselungswirkungen möglichst zu reduzieren, umfangreiche Tunnellösungen an, die hinsichtlich der o. g. Eingriffswirkungen eine deutliche Verbesserung darstellen würden. Die Deutsche Bahn AG hat diese Forderungen für einige ICE-Strecken bereits richtungsweisend umgesetzt !

Unzureichende faunistische und floristische Grundlagenuntersuchungen

Es wurden keine ausreichenden flächendeckenden vertiefenden Untersuchungen zu den rechtlich gebotenen und mittlerweile notwendigen Leitartengruppen (Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Großsäuger, Totholz bewohnende Insekten, Tag- und Nachtfalter, Laufkäfer, alle Vogelarten, Heuschrecken, Benthos, Libellen) sowie zu deren großräumigen Wechselbeziehungen und flächenhaften Vorkommen durchgeführt. Insbesondere die Großwildarten und Fledermäuse (hier: wichtige Wechsel- und Wanderkorridore für Wildkatze, Luchs, Rotwild, Dachs, Baummarder, Iltis, Fuchs, Fledermäuse) wurden nicht hinreichend untersucht. Selbst eine Befragung von Jägern und Förstern und örtlichen Naturkennern, die wenn überhaupt, nur stichprobenartig stattgefunden haben kann, ist nicht in der Lage, eine professionelle vertiefende faunistische und floristische Untersuchung zu ersetzten. Die Unterlagen zu dieser Thematik können, aufgrund der unzureichenden Untersuchungen, kein geeignetes Abwägungsmaterial für die Behörde darstellen. Selbst die Fachplaner der Umweltprüfung verweisen innerhalb der vorliegenden Unterlagen (Raumanalyse FÖA 1999) auf gravierende Mängel der Grundlagenerhebung (vgl. a. FÖA 1999, Seite 2) hin. Von Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Fledermausschutz (WEISHAAR & THIES) wurden Daten zur Verfügung gestellt, welche sicherlich erste wertvolle Anhaltspunkte liefern können, aber systematische Untersuchungen (insbesondere Untersuchungen zu den Eingriffswirkungen auf bedeutsame Wanderkorridore, Leitwirkungen der Trasse, lokalen und regionalen Wechselwirkungen etc.) zu dieser hochgradig gefährdeten Artengruppe wurden ebenfalls nicht durchgeführt. Gerade die Gruppe der mobilen und wanderfreudigen Tierarten (z.B. div. Fledermäuse, Rot-, und Schwarzwild, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Dachs, Baummarder, Dam-, Rehwild, Vögel, Tagfalter etc.) gehören zu den Tierarten, die am meisten unter der Zerschneidungs- und Inselwirkung des Straßenbaus leiden werden. Weiterhin werden laut Unterlagen bedeutsame Altholzbestände an Laub(misch)wäldern durch die Straßenplanung in Anspruch genommen.
Zumindest im Bereich dieser Einschnitte müssen Totholz bewohnende Insekten untersucht werden, da es sich hier zumeist um spezialisierte Tierarten handelt, die wenig mobil sind und bundesweit stark gefährdet.
Eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im Gelände hat im Untersuchungsraum nicht stattgefunden, nur eine Luftbildauswertung mit örtlicher Überprüfung. Pflanzensoziologische Erhebungen zu charakteristischen und den Planungsraum kennzeichnenden Pflanzenarten haben ebenfalls nicht stattgefunden. Dies obwohl es sich hier um landesweit bis bundesweit herausragende Biotope und Pflanzengemeinschaften handelt, welche durch die Straßenführung betroffen sind (insbesondere Kalkgebiete, Orchideenvorkommen, Heiden- und Borstgrasrasen etc.).
Aus rechtlichen Gründen (vgl. BVerwG-Urteile von 1993, 1997 zur Erhebungstiefe der Leitarten im Untersuchungsgebiet) und aufgrund der Betroffenheit und herausragenden Bedeutung des Landschaftsraumes Eifel für den Arten- und Biotopschutz müssen die vorhandenen Untersuchungen zu den o.g. Leitarten/-gruppen nachgearbeitet bzw. aktualisiert und ergänzt werden, um eine fehlerfreie Gewichtung der Abwägungsentscheidung zu gewährleisten.

Veraltetes Datenmaterial

Die örtlichen Grundlagenuntersuchungen (Begehungen, Auswertungen) zur Fauna sind von 1988-1990 (KNEITZ et al. 1990) von 1991-1993 (FÖA 1993) und von 1994-1995 (WEIDNER & WEBER 1995a u. 1995b) und deshalb bereits als veraltet anzusehen. Weiterhin schreiben die Gutachter selbst: .."die umfangreichen tierökologischen Daten im Gebiet AHR 2000 waren überwiegend nicht planungsverfügbar, d.h. kartografisch aufbereitet" ! Die Daten der Planung vernetzter Biotopsysteme Rheinland-Pfalz sind ebenfalls aus den Jahren 1992-1994. In den nachfolgenden Jahren haben lediglich noch Auswertungen von Befragungen durch die Gutachter stattgefunden (FÖA 1996), die selbst ebenfalls wiederum sechs bis sieben Jahre zurückliegen.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass der überwiegende Teil der zugrundegelegten ökologischen Grundlagendaten bereits 10 Jahre und älter ist, Daten aus Befragungen ebenfalls bereits mindestens sechs bis sieben Jahre alt sind und die vorliegende Planung ein "Flickwerk" aus zusammengestellten Unterlagen der letzten 12 Jahre darstellt.

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